Neuerungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Produktsicherheit
Tüv Verband: Neuerungen bei technischer Sicherheit im neuen Jahr 2025
Donnerstag, 02. Januar 2025
| Redaktion
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2025 sind eine Reihe von neuen Verordnungen, u.a. für technische Sicherheit in Kraft getreten
2025 sind eine Reihe von neuen Verordnungen, u.a. für technische Sicherheit in Kraft getreten, Bild: Bild: Pixybay / u_etaflffuni

Im Jahr 2025 sind zahlreiche Neuerungen bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen in Kraft getreten. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Für Verbraucher haben sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben. So läuft zum Beispiel beim Umtausch des Führerscheins die letzte Frist für alle zwischen 1971 und 1998 Geborenen, die noch einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen. Bei bestandener Hauptuntersuchung von Fahrzeugen wird künftig eine gelbe HU-Plakette ausgegeben. Außerdem wird die Gasprüfung auf Wohnmobile ausgeweitet. Auch für Unternehmen gibt es neue Regelungen. Der CO2-Preis ist von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emissionen gestiegen. Mit Ausnahme von Laptops müssen technische Geräte wie Smartphones und Tablets zwingend mit USB-C-Ladeanschlüssen ausgestattet sein. Der Tüv-Verband zeigt, was sich darüber hinaus für die Wirtschaft ändert.

Neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft 

Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die Verordnung erweitert den bisherigen Sicherheitsbegriff. Berücksichtigt werden neben physikalischen und chemischen Eigenschaften unter anderem auch Aspekte wie Cyber-Sicherheit, Kennzeichnung oder Entsorgungshinweise. Der Online-Handel wird dem stationären Handel gleichgestellt. Alle Produkte, die in Online-Shops, auf Social-Media-Plattformen oder auf Online-Marktplätzen angeboten werden, müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, müssen Anbieter auf dem Produkt oder der Verpackung die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU angeben. Unfälle, die durch das Produkt verursacht werden, müssen den EU-Behörden gemeldet werden. Online-Marktplätze müssen sich registrieren lassen und sicherstellen, dass sie über Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.

Gefahrguttransporte mit alternativen Antrieben erlaubt

Auch beim Gefahrguttransport auf der Straße wird der Antriebswende Rechnung getragen. Ab dem 01. Januar 2025 sind nun  Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Wasserstoff-Brennstoffzellen und Wasserstoff-Verbrennungsmotoren für den Transport brennbarer Gase und Flüssigkeiten in der Fahrzeugklasse FL zugelassen. Grundlage ist die EU-Verordnung ADR 2025.

Schrittweise Umsetzung des AI Act

Die Umsetzung der europäischen AI-Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Bereits ab Februar 2025 gelten EU-weite Verbote für KI-Systeme mit hohem Risiko wie Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative KI-Techniken. Für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen wie Chat GPT, Gemini oder Claude AI soll im April ein Verhaltenskodex vorgelegt werden. Der Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrechte abdecken und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen des KI-Gesetzes erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedstaaten Behörden benannt haben, die für die Umsetzung des Kodex verantwortlich sind. Zudem obliegt der KI-Behörde die Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge prüfen können. Der zur nationalen Umsetzung des AI Act erforderliche Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.

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